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    Infos zur Pflegeversicherung

    Die Pflegeversicherung wurde im Jahre 1994 beschlossen und es wurde gesetzlich festgelegt, dass jeder dort pflegeversichert wird, wo auch sein Krankeversicherungsschutz besteht.

    Das gilt sowohl für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen als auch für die bei einem Versicherungsunternehmen privat Krankenversicherten. Die Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gebunden. Ist man nicht - weder gesetzlich noch privat - krankenversichert, so ist man auch nicht pflegeversichert.

    Seit dem 01.05.1995 gibt es die Leistungen für die Pflege im häuslichen Bereich, seit dem 01.07.1996, nach Einführung der zweiten Stufe der Gesundheitreform, auch Liestungen für die Pflege in Heimen. Der Gesetzestext zur Pflegeversicherung ist im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) zu finden. Erhebliche Änderungen der Pflegeversicherung traten am 01.07.2008 und am 01.01.2013 in Kraft.

    Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Pflegeleistungen dienen in erster Linie dazu, die häusliche Pflege, die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn zu unterstützen, damit Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können.

    Die Anspruchsvoraussetzungen für die Leistungen sind die Erfüllung der Vorversicherungszeit, die Pflegebedürftgkeit, die Einordnung in eine der drei Pflegestufen, sowie die Antragstellung.

    Die Pflegkassen prüfen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftgkeit erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Dazu besucht der Medizinische Dienst den Versicherten.

     

    Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Begutachtung.